Gehaltsfrage im Vorstellungsgespräch: Was nun?

Fragen nach dem aktuellen Gehalt sind im Vorstellungsgespräch beliebt. Einige Unternehmen stellen sie regelmäßig. Denn Zahlen sind so schön vordergründig und handlich. Bewerber mögen sie gar nicht – aus demselben Grund. Sie lässt keinen Interpretationsspielraum zu, eine punktgenaue Antwort lässt sich kaum vermeiden – die klassische Gretchenfrage eben.

Muss ich mein aktuelles Gehalt nennen?

Man kann die Beantwortung der Frage ablehnen oder eine unwahre Antwort geben. Das ist aber nicht der beste Weg, mit ihr umzugehen. Denn:

Erstens –  Verhandlungsgeschick ist eine Kompetenz, die im beruflichen Umfeld nicht so ganz selten gefragt ist. Das Ablehnen der Antwort oder absichtliches Missverstehen der Gehaltsfrage („Sie wollen sicher meine Gehaltserwartung wissen“) führen das Gespräch in eine Sackgasse, die die Annahme von Verhandlungsgeschick ziemlich konsequent verneint.

Niemand muss sein aktuelles Gehalt nennen, es spricht aber auch nichts dagegen, es tun. Mir fallen zumindest keine guten Gründe ein, wenn es um einen Verhandlungspartner geht, mit dem ich langfristig zusammenarbeiten möchte.

Wenn Sie sehr gut verdienen, aber bereit sind, unter Ihr jetziges Gehalt zu gehen, findet sich sicher eine gute Antwort samt Gegenfrage, die das Gespräch im Fluss hält. Falls Sie überdurchschnittlich wenig verdienen, suchen Sie einfach ein ähnlich konstruktives Gegenstück.

Mein Eindruck ist, dass mehr als zwei Drittel aller Wechselwilligen eine Beschäftigung, die Weiterentwicklung und Vorankommen bedeutet, höher werten als eine Gehaltsmaximierung. Wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, lohnt sich eine Gesprächstaktik, die von der Gehaltsfrage auf die Inhalte wechselt. Gut, wenn Sie vor dem Gespräch Ihre unmittelbaren Karriereziele auf die angebotenen Möglichkeiten hin bewertet haben, damit Sie die inhaltlichen Erwartungen jetzt auf den Tisch legen können.

Zweitens – über den rechtlichen Hintergrund dieser Frage hört und liest man in Bewerbungsforen manchmal haarsträubende Dinge. Ich bin selbst keine Juristin, habe deswegen nachgelesen und zusammengetragen, was man bei Fachleuten zum Thema erfährt: Es gibt zwar tatsächlich Fragen, die Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch nicht stellen dürfen. Dazu gehören Fragen wie nach politischer Gesinnung, Krankheiten, Familienplanung, nicht aber die Frage nach dem aktuellen Gehalt. Meistens zumindest. Nämlich immer dann, wenn sie aus der Notwendigkeit heraus gestellt wird, die Qualifikation des Bewerbers zu ergründen. Die Daumenregel höheres Gehalt = höhere Verantwortung bei ansonsten gleicher Grundqualifikation muss man nicht mögen. Aber sie ist nun mal in sich schlüssig. Die Gehaltsfrage ist nur dann unzulässig, wenn es dem Fragenden um das Ausforschen der Vermögenssituation des Bewerbers geht. Aus dem Kontext, in dem die Frage gestellt wird, geht das in der Regel klar hervor.

Bei der Wahrheit bleiben – unbedingt

Auf zulässige Fragen müssen Bewerber wahrheitsgemäß antworten. Das mit einer Falschantwort verbundene Risiko ist übrigens erheblich. Der Arbeitgeber kann wegen arglistiger Täuschung den Arbeitsvertrag anfechten, übrigens auch noch ein Jahr nach Einstellung, oder eine fristlose Kündigung aussprechen. Beides ist im Ergebnis gleich hässlich.

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